Informationen des Kreisgerichtes

Das Kreisgericht ist für die Sachbearbeitung und die Urteilung von gemeldeten Vergehen in und um den Spielbetrieb auf Kreisebene zuständig.

Mögliche mündliche Verhandlungen einzuberufen, Urteile zu verfassen und Begründungen anzugeben ist auch eine der wesentlichen Aufgaben des Kreisgerichtes.

Innerhalb des Gerichtes wird zwischen Senioren- und Juniorenrichter unterschieden.